Schulbegleithund Konzept

Konzept zum Einsatz von Schulbegleithunden am Ruhr-Gymnasium Witten 

Aufbau des Konzepts 

  1. Einleitung 
  2. Der Schulhund – Tiergestützte Pädagogik in der Schule 
  3. Begründung für den Einsatz eines Schulbegleithundes am RGW 
  4. Grundvoraussetzungen für den Einsatz von Schulhunden 
  5. Hygienekonzept
    1. Einleitung 
    2. Rechtsgrundlagen 
    3. Dokumentation zu den Tieren 
    4. Zugangsbeschränkungen 
    5. Anforderungen an die Tierpflege 
    6. Reinigung und Desinfektion 
  6. Vorstellung der Schulbegleithunde “Willi” und “Ginger”
    1. 6.1. Steckbrief von Willi 
    2. 6.2. Steckbrief von Ginger 
  7. Einsatzgebiete der Schulbegleithunde
    1. Einführung der Schulhunde 
    2. Ziele für den Einsatz 
    3. Regeln im Umgang mit den Schulbegleithunden 
  8. Bezug zu den Leitzielen des RGW 
  9. Evaluation 
  10. Literatur 

Einleitung 

Tiere tun Menschen gut – so der allgemeine Tenor. Jeder Tierhalter kennt die positiven Effekte, die ein Haustier auf die eigene Befindlichkeit haben kann. So hat auch der Einsatz von Tieren im pädagogischen Kontext in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen. 

Der Einsatz reicht von Kleinsttieren wie Mäusen oder Vögeln bis zu sogenannten „Nutztieren“, um Schüler*innen das Lernen in tiergestützten Kontexten zu ermöglichen. 

Auch am Ruhr-Gymnasium Witten (RGW) findet Lernen in tiergestützten Kontexten statt. 

In den nächsten Kapiteln werden die hierzu relevanten Informationen im Rahmen des Schulbegleithund-Konzeptes aufgezeigt. 

Zunächst erfolgt die Definition des Schulbegleithundeinsatzes am RGW. Danach folgt die wissenschaftliche Einordnung. 

Sich dem anschließend werden die Beweggründe zum Einsatz eines Schulbegleithundes angeführt, bevor im vierten Kapitel die Grundvoraussetzungen für den Einsatz von Schulhunden erläutert werden. 

Im folgenden Kapitel werden im „Rahmen des Hygienekonzeptes“ nicht nur die rechtlichen Aspekte, sondern auch die Dokumentationen zu den Tieren dargestellt. 

Nach der Erläuterung dieser Vorgaben werden die beiden Schulbegleithunde des RGW Willi und Ginger vorgestellt. 

Danach erfolgt die Darstellung der Einsatzgebiete der Schulbegleithunde, wobei neben den Zielen auch auf die Regeln im Umgang mit Willi und Ginger eingegangen wird. 

Abschließend wird, um u.a. den Einsatz des Schulhundes zusätzlich zu begründen, ein Bezug zu den Leitzielen des RGW hergestellt, bevor mit einem Ausblick auf eine Evaluation das Schulbegleithund-Konzept endet. 

Der Schulbegleithund –Hundegestützte Pädagogik in der Schule 

Der Einsatz eines Schulbegleithundes am RGW ist der sogenannten „Hundegestützten Pädagogik in der Schule” – kurz: „Hupäsch“ – zuzuordnen (vgl. Lydia Agsten „HuPäSch – Hunde in die Schulen – und alles wird gut!?“ 2009, S. 38 f.) und gehört zum breiten Feld der „Tiergestützten Interventionen“ (vgl. Agsten S. 23 ff.). 

Im Gegensatz zum „Schulbesuchshund“ – einem Hund, der beispielsweise ehrenamtlich mit seinem Besitzer als Besucher in die Schule kommt (vgl. Agsten S. 36/ 38), ist der „Schulbegleithund“ ein Hund, der mit seinem Besitzer, der als Lehrkraft an der Schule arbeitet, eine Weiterbildung abgeschlossen hat und in der Schule zu einem pädagogischen Zweck gezielt eingesetzt wird, um dort mit den Schüler*innen zu arbeiten. 

Der Einsatz eines systematisch ausgebildeten Hundes in der Schule kann beispielsweise zu einer Verbesserung der Lernatmosphäre führen und die sozial-emotionalen Kompetenzen der Schüler*innen können positiv beeinflusst werden. 

Begründung für den Einsatz der Schulbegleithunde am RGW 

Die individuelle Förderung der Schüler*innen ist für uns am RGW ein wichtiges Ziel. Die Arbeit mit Schulbegleithunden ist somit als eine Komponente der individuellen Förderung zu verstehen, die unter anderem dazu beitragen soll, dass die Schüler*innen sich in ihrem Lernumfeld wohlfühlen, um möglichst stressfrei lernen zu können. 

Grundvoraussetzungen für den Einsatz eines Schulhundes 

Bevor ein Schulbegleithund in der Schule eingesetzt werden kann, sind mehrere Rahmenbedingungen zu erfüllen. 

Zunächst muss der Einsatz eines Schulbegleithundes von der Schulleitung genehmigt und die Lehrerkonferenz darüber informiert werden. Zu den formalen Vorgaben gehört auch, dass der Schulhund haftpflichtversichert sein muss. Die Versicherung muss zudem über den Einsatz in der Schule informiert werden. 

Auch müssen alle Personen in der Schule, die direkt oder indirekt an dem Schulbegleithundeinsatz beteiligt sind, Informationen darüber erhalten, wie beispielsweise die Eltern der betreffenden Klassen und der Hausmeister. 

Vor dem Einsatz des Schulbegleithundes im Unterricht, bzw. vor dem ersten Schülerkontakt müssen die Schüler*innen in die Thematik eingeführt werden und es werden Verhaltensregeln im Umgang mit dem Hund vereinbart (siehe Anhang). Schüler*innen, die – beispielsweise im Rahmen der Leseförderung – in direktem Kontakt mit dem Schulbegleithund arbeiten, sollten keine Angst vor Hunden haben, keine massiven Allergien aufweisen und auf den Schulbegleithund besonders gut vorbereitet sein. Dies wird von den jeweiligen Lehrkräften, Frau Klass und Frau Ebbinghaus, die mit jeweils ihrem Schulbegleithund arbeiten, im Vorfeld sichergestellt. 

Als Voraussetzungen für den Hund werden in der Fachliteratur (vgl. Agsten 2009, S. 55/56) folgende Wesensmerkmale benannt: 

  • keine aggressive Ausstrahlung 
  • am Menschen orientiert und interessiert 
  • mit anderen Hunden und Tieren verträglich 
  • ruhiges und freundliches Wesen 
  • guter Grundgehorsam 
  • absolut verträglich mit Kindern 
  • sehr geringe Aggressionsbereitschaft 
  • empathisch 
  • wenig stressempfindlich 
  • wenig bellfreudig
  • geräuschunempfindlich 
  • nicht unsicher und ängstlich 
  • kein Jagd- und Herdenschutztrieb 
  • geringe Speichelproduktion 

Ein weiterer wesentlicher Aspekt im Umgang mit Schulbegleithunden ist die Unfallverhütung. Hunde sind Tiere und keine Maschinen, so dass es von zentraler Bedeutung ist, dass der Hundeführer seinen Hund sehr gut kennt und dementsprechend geschult ist, den Hund möglichst früh aus Stresssituationen zu befreien bzw. diese gar nicht erst entstehen zu lassen. Ein gut sozialisierter und erzogener Hund, dessen Bedürfnisse respektvolle Beachtung finden, ist daher die beste Unfallverhütung. Denn auf dem Weg zum Beißen liegen viele Signale. Erst bei Missachtung dieser Signale und einer weiteren Zuspitzung der Situation, ist die letzte Antwort eines Hundes das Zubeißen. Dies impliziert, dass der Hund nie mit den Kindern alleine sein darf und sein Hundeführer immer ein wachsames Auge auf die aktuelle Befindlichkeit seines Hundes hat. 

Aus diesem Grund ist generell festgelegt, dass der Schulbegleithund “Willi” immer zusammen mit Frau Klass und die Schulbegleithündin “Ginger“ immer mit Frau Ebbinghaus als Team eingesetzt werden. Dies gilt ohne Ausnahme. 


Quelle: https://images.app.goo.gl/eQcmZEUjNt5m8pgh7, 22.02.21 

Abschließend ist noch zu sagen, dass selbstverständlich auf individuelle Schwierigkeiten, wie beispielsweise eine Allergie oder Angst vor Hunden von Seiten einer Schülerin/ eines Schülers Rücksicht genommen wird und niemand zum Hundekontakt gezwungen wird. 

Hygienekonzept 

Einleitung 

Der Hygieneplan hat das Ziel, das Risiko einer möglichen Infektionsübertragung vom Hund auf den Menschen und umgekehrt zu minimieren. 

Rechtsgrundlagen 

  • „Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht“ (RiSU) 
  • Handreichung – Rechtsfragen zum Einsatz eines Schulhundes 

Dokumentation zu den Tieren 

Folgende Unterlagen der Schulhunde sind auf Wunsch einzusehen: 

  • Impfausweis mit regelmäßiger jährlichen Impfung 
  • Parasitäre Prophylaxe: beide Schulbegleithunde werden in regelmäßigen Abständen entwurmt und bekommen eine parasitäre Prophylaxe (z.B. antiparasitäres Halsband oder entsprechende Medikamente) 
  • Haftpflicht – Versicherungsnachweis 
  • Bestätigung eines Hundetrainers zur Eignung der beiden Schulhunde für den Einsatz in der Schule 
  • Zertifikate zur Weiterbildung zum Schulbegleithund 

Zugangsbeschränkungen 

Willi und Ginger erhalten keinen Zugang zur Schulküche, der Cafeteria oder den Toiletten. Schüler*innen mit einer Hundephobie werden langsam und behutsam an den Hund herangeführt. Wenn Schüler*innen oder Eltern dies ablehnen, findet kein Kontakt zum Hund statt. Das gleich gilt bei einer Hundehaarallergie. 

Anforderungen an die Tierpflege 

Die Hunde befinden sich stets in einem optimalen Gesundheits-, Ernährungs- und Pflegezustand. Bei Erkrankung darf der Hund nicht in die Schule gebracht werden. Willi lebt bei seiner Hundeführerin Isabelle Klass und ihrer Familie und Ginger bei Melanie Ebbinghaus und ihrer Familie zusammen. Beide Hundeführerin sind in Besitz eines Sachkundenachweises für große Hunde. Die Ausbildung der Hunde basiert ausschließlich auf Motivation und positiver Verstärkung. Auf das physische und psychische Wohl des Hundes wird stets geachtet. 

Reinigung und Desinfektion 

Die Hunde hinterlassen im Gebäude nicht mehr Spuren., als die, die auch Menschen durch die Nutzung des Gebäudes hinterlassen. Daher führt die Anwesenheit der Hunde zu keiner Änderung des üblichen Reinigungs- und Desinfektionszyklus’. 

Beide Hunde besitzen eigene Hundekörbe/ Hundedecken, auf denen sie ausschließlich liegen, so dass eine unnötige Verschmutzung der Böden durch beispielsweise Hundehaare vermieden wird. Die Hundeführerinnen sind für die regelmäßige Reinigung der Decken/ Körbe verantwortlich. 

Es wird verstärkt darauf geachtet., dass die Hände nach direktem Kontakt mit dem Hund gründlich gewaschen und desinfiziert werden. 

Beide Hunde trinken ausschließlich aus ihrem Hundenapf. Für geeignetes Material zur Entfernung von Ausscheidungen haben die Hundeführerinnen zu sorgen, wobei das Lösen der Hunde auf dem Schulgelände selbstverständlich untersagt ist. 

Vorstellung der Schulbegleithunde “Willi” und “Ginger” 

Steckbrief von Willi 

Halterin: Isabelle Klass 

Rasse: Boxer-Wasserhund Mischling 

Geburtstag: 12.02.2019 

Eigenschaften: sensibel, kinderlieb, verschmust, freundlich, ruhig, arbeitswillig 

Hobbies: Laufen / Rennen, mit der Familie Gassi gehen, Apportieren, Apportel suchen, Mantrailing, Schmusen, Leckerchen erhaschen 

Ausbildung: in Ausbildung: bestandenes Orientierungs- und Basisseminar zum Schulbegleithund (Colecanido) 

Schule: Städt. Ruhr-Gymnasium Witten 

Geplanter Einsatz: Leseförderung in Klassen 5 und 6; evtl. Hunde-AG 

Willi

Steckbrief von Ginger

Halterin: Melanie Ebbinghaus 

Rasse: Golden Retriever 

Geburtstag: 04.02.2019 

Eigenschaften: sensibel, kinderlieb, verspielt, freundlich, ruhig, arbeitswillig 

Hobbies: Laufen/ Rennen; mit der Familie Gassi gehen; mit dem Ball spielen; Kindern zuhören 

Ausbildung: in Ausbildung: bestandenes Orientierungs- und Basisseminar zum Schulbegleithund (Colecanido) 

Schule: Städt. Ruhr-Gymnasium Witten 

Geplanter Einsatz: Leseförderung in Klassen 5 und 6; evtl. Hunde-AG 

Ginger

Einsatzgebiete der Schulbegleithunde 

Einführung der Schulhunde 

Der regelmäßige Einsatz des Schulhundes in der Schule ist für den Hund sehr anstrengend und stressig. Um diesen Stress für die Schulhunde zu reduzieren, sind beide Hunde in der Regel nur einen Tag in der Woche in der Schule anwesend und begleiten den Unterricht an diesem Tag. Außerdem findet die Arbeit der Hunde jeweils in den Lerngruppen der jeweiligen Hundeführerin/ Besitzerin statt, so dass sich die Hunde auf nur wenige Lerngruppen und Räume einstellen müssen. Beide Hunde haben außerdem ihre festen Ruheplätze mit entsprechender Box oder Körbchen. 

Willi und Ginger wurden beide schrittweise und über einen längeren Zeitraum an die Arbeit in der Schule herangeführt. Willi ist dabei bereits als Welpe an das Schulgebäude und die Schüler*innen gewöhnt worden, Ginger hat im Alter von 1,5 Jahren mit der Schulgewöhnung begonnen. Beide Hunde haben mit ihren Besitzerinnen gemeinsam mit der Ausbildung zum Schulbegleithund begonnen und die ersten Seminare erfolgreich absolviert. Pandemiebedingt stockt aktuell die Weiterführung der Ausbildung, wird jedoch sobald möglich weitergeführt. 

Ziele für den Einsatz 

Der Einsatz der Schulbegleithunde ist am RGW in folgende Bereiche unterteilt: 

  • Leseförderung für die Klassen 5 und 6 im Rahmen einer „Lesestunde mit dem Lesehund” (Schwerpunkt). In der Lesestunde mit dem Lesehund haben die Schüler*innen die Möglichkeit, dem Lesehund etwas vorzulesen, ohne Angst haben zu müssen korrigiert oder unterbrochen zu werden. Der Hund ist ein stiller Zuhörerer, der Ängste nehmen und eine angenehme Atmosphäre vermitteln kann. 
  • Schulbegleithund im Klassenunterricht als stiller Begleiter (begleitend). Auch im Klassenverband kann der Hund für eine angenehme Atmosphäre sorgen und im Idealfall zu mehr Konzentration und Ruhe führen. 
  • Einsatz im Rahmen einer Hunde-AG (in Planung) 
  • Hunde als lebendes Anschauungsobjekt im Biologieunterricht Klasse 5 (in Planung) 

Regeln im Umgang mit den Schulbegleithunden 

Dies sind die für die Schüler*innen geltenden Regeln: 

Bezug zu den Leitzielen des RGW 

Die im Konzept dargestellten Aspekte lassen sich gut mit dem Leitbild des Ruhr-Gymnasiums in Einklang bringen. Insbesondere lässt sich der Einsatz von Schulbegleithunden in den Leitzielen der Leitsätze II „Wir unterrichten fachwissenschaftlich anspruchsvoll, innovativ, interdisziplinär und methodisch variabel.” und Leitsatz VI “Wir begegnen einander mit Achtung und Respekt.” verankern. 

Evaluation 

Eine Evaluation ist für einen späteren Zeitpunkt geplant, wenn die Arbeit mit den Hunden in der Schule fortgesetzt werden kann. 

Literatur 

  • Agsten, Lydia (2009): HuPäSch – Hunde in die Schulen – und alles wird gut!?. Multifaktorielles Wirkmodell der Hundegestützen Pädagogik in der Schule. 1. Auflage. Books on Demand GmbH. Norderstedt. 
  • Agsten, L.; Führing, P.; Windscheif, M. (2011): Praxisbuch Hupäsch. Ideen und Übungen zur Hundegestützen Pädagogik in der Schule. 1. Auflage. Books on Demand GmbH. Norderstedt. 
  • Beetz, M.; Heyer, M. (2014): Leseförderung mit Hund. Grundlagen und Praxis. 1. Auflage. Ernst Reinhardt Verlag. München. 
  • Heyer, M.; Kloke, N. (2013): Der Schulhund. Eine Praxisanleitung zur hundegestützten Pädagogik im Klassenzimmer. Kynos. 
  • Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW (2015): Handreichung – Rechtsfragen zum Einsatz eines Schulhundes 

Internetquellen: 

  • KMK (2019): Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht“ (RiSU). Empfehlung der Kultusministerkonferenz. Beschluss der KMK vom 09.09.1994 i. d. F. vom 14. Juni 2019 (https://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/1994/1994_09_09-Sicherheit-im-Unterricht.pdf; zuletzt geprüft am 03.10.2021) 
  • Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen (2015): Handreichung – Rechtsfragen zum Einsatz eines Schulhundes. (https://www.schulministerium.nrw/sites/default/files/documents/Allgemeine-Hinweise-Schulhund.pdf; zuletzt geprüft am 03.10.2021) 
  • https://schulbegleithunde.de 
  • https://schulbegleithunde.de/wp-content/uploads/2019/10/Broschüre-Schulleitung.pdf; zuletzt geprüft am 03.10.2021 
  • https://schulhundweb.de 

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