Liebe Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,
Das Außergewöhnliche geschieht nicht
auf glattem, gewöhnlichem Wege.
(Johann Wolfgang von Goethe)
Aus der Fülle von Hinweisen, Mitteilungen, Berichten und Entwicklungen habe ich euch und Ihnen einige wesentliche Informationen zusammengestellt:
Corona-Testungen
Schüler/innen brauchen in den Herbstferien einen aktuellen negativen Corona-Test für die Teilnahme an 3G-Veranstaltungen. Das hat das Gesundheitsministerium klargestellt. An 3G-Veranstaltungen dürfen nur gegen das Coronavirus geimpfte, genesene oder getestete Personen teilnehmen. Eigentlich gelten Schüler/innen laut Coronaschutzverordnung aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Dieser Passus wird in den Ferien ausgesetzt, da die regelmäßigen Schultests in dieser Zeit wegfallen.
Die Kinder müssen, wenn sie an solchen Veranstaltungen teilnehmen wollen, also ebenfalls das Ergebnis eines höchstens 48 Stunden alten negativen Schnelltests vorlegen. Für Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahre sind PoC-Antigentests noch bis Ende des Jahres kostenlos (vgl. § 4a Nr. 3 Coronavirus-Testverordnung des Bundes). Bei Bildungsangeboten, Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit und Sportangeboten für Kinder und Jugendliche ist auch eine gemeinsame Durchführung von Selbsttests vor Ort möglich (vgl. § 4 Abs. 6 Satz 1 CoronaSchVO).
Die dreimaligen Corona-Schnelltests pro Woche werden nach den Herbstferien bis zu den Weihnachtsferien fortgesetzt.
Im Fall eines positiven Selbsttestes möchte ich auf das Infoschreiben des EN-Kreises hinweisen (siehe Anlage). Darüber hinaus bitte ich darum, uns in der Schule zu informieren.
Nach Mitteilung des Ministeriums gilt darüber hinaus:
Testungen insbesondere von Reiserückkehrern
Viele Schülerinnen, Schüler sowie Lehrkräfte und sonst an Schulen Tätige werden in den Herbstferien im Ausland Urlaub machen. Hier gilt für alle Personen, die älter als 12 Jahre und nicht immunisiert sind, bei der Wiedereinreise nach Deutschland eine Testpflicht (§ 5 Coronavirus-Einreiseverordnung).
Insbesondere in bestimmten Regionen im Ausland besteht eine erhöhte Gefahr, sich mit dem Covid-19-Virus anzustecken (Hochinzidenzgebiete). Hier gilt für alle Betroffenen ab 12 Jahren – unabhängig von einer Impfung oder einer Genesung – in jedem Fall eine Testpflicht (§ 5 Coronavirus-Einreiseverordnung).
Kostenlose Testungen für Kinder und Jugendliche
Die Bürgertests werden ab dem 11. Oktober 2021 grundsätzlich kostenpflichtig. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre gilt dies jedoch nicht; die Tests bleiben kostenfrei.
Es besteht also auch in den Ferien ein umfängliches Testangebot, gerade auch für die Gruppe der noch nicht geimpften Kinder und Jugendlichen. Ich bitte Sie daher als Schuleiterrinnen und Schulleiter, an alle Eltern und Verantwortlichen den Appell weiterzugeben: Lassen Sie Ihre Kinder, wenn noch kein Impfschutz vorliegt, zumindest in den letzten Tagen vor Schulbeginn zur Sicherheit einmal testen. Dies ist ein zusätzlicher freiwilliger Beitrag zu einem möglichst sicheren Schulbeginn am 25. Oktober 2021.
Maskenpflicht
Gerade in Nordrhein-Westfalen können wir eine stetige Zunahme der Impfquote bei Schülerinnen und Schülern feststellen. Für Lehrkräfte und das sonstige schulische Personal gilt das ohnehin. Vor dem Hintergrund dieser positiven Entwicklung und unter Berücksichtigung des Weiteren Infektionsgeschehens ist es die Absicht der Landesregierung, die Maskenpflicht im Unterricht auf den Sitzplätzen mit Beginn der zweiten Woche nach den Herbstferien (2. November 2021) abzuschaffen. Im Außenbereich der Schule besteht bereits heute keine Maskenpflicht mehr. Eine Maskenpflicht besteht dann nur noch im übrigen Schulgebäude insbesondere auf den Verkehrsflächen.
Eine abschließende Information zur Maskenpflicht sowie zu einer entsprechend geänderten Coronabetreuungsverordnung erhalten wir in der ersten Schulwoche nach den Herbstferien.
Wir werden euch und Sie dann entsprechend informieren.
Schulpflegschaft
Auf der Schulpflegschaftssitzung am 28.09.2021 wurde ein neuer Vorstand gewählt:
Herr Michael Hübener (Vorsitzender)
Frau Tanja Schneider (Stellvertreterin)
Herr Stefan Andorf (Stellvertreter)
Herr Ralf Schmidt (Stellvertreter)
Elternsprechtag
Vorankündigung: der nächste Elternsprechtag wird am Freitag, dem 12.11.2021 in Präsenz stattfinden. Es gilt die 3G-Regelung. Genauere Informationen gehen euch/Ihnen nach den Ferien zu.
Tutor/innen-AG in der Nachmittagsbetreuung
Ab dem 04.10.2021 hat die TutorInnen-AG in Kooperation mit dem Deutschen Roten Kreuz ihren Dienst in der Nachmittagsbetreuung wieder aufgenommen. Zwölf Schülerinnen und Schüler der Jgst.9 sind künftig nach dem Mittagessen eine Stunde lang für die in der
Nachmittagsbetreuung angemeldeten Kinder der Klassen 5 und 6 da und helfen dabei, die Hausaufgaben zu erledigen, für Tests oder Klassenarbeiten zu lernen oder üben spielerisch neue Lerninhalte. Begleitet werden die TutorInnen im Rahmen einer AG, in der sie zu kompetenten Lernbegleitern geschult werden. Die Nachmittagsbetreuung ist kostenlos, lediglich für das Mittagessen fallen Kosten an. Eine Anmeldung für die Nachmittagsbetreuung und das Mittagessen finden Sie auf der Homepage. Zuständig ist Frau Ulrich vom DRK (Irina.Ulrich@drk-witten.de). Ansprechpartnerin für die Tutor/innenAG ist Frau Buch.
Förderbänder und Forderprojekte in den Jahrgangsstufen sechs bis neun
Nach einer Zeit der Diagnose in den Fächern Deutsch, Englisch, Französisch, Latein und Mathematik starten nach den Herbstferien die klassenübergreifenden Förderbänder und Forderprojekte in den Jahrgangsstufen sechs bis neun. Die Schüler*innen erfahren nach den Herbstferien die Zuteilung zu den Förderbändern oder dem Forderprojekt durch die Klassenleitungen.
Projekt „Am RGW läuft´s“
Am 01.10.2021 haben wir unser Projekt gestartet. Wir sind nun auf dem Weg. Medial sind wir auf der Homepage, bei Facebook, bei Instagram und auf Twitter vertreten:
1. Facebook:
https://www.facebook.com/profile.php?id=100073244263780
2. Instagram:
https://www.instagram.com/am_rgw_laeufts/
3. Twitter:
https://twitter.com/am_rgw_laeufts

Wir haben in den Klassen und Kursen jeweils Zählteams gebildet, die am Ende einer Woche die zurückgelegten Kilometer der Klassen-/Kursmitglieder zusammentragen und an das Schulteam weiterleiten. Der wöchentliche Zählrhythmus geht jeweils von freitags bis donnerstags. Im Laufe des Freitags können die Zählteams dann die Kilometer melden, so dass zu Beginn der folgenden Woche die zurückgelegte Km-Zahl veröffentlicht werden kann. Selbstverständlich zählen auch die in den Ferien gelaufenen Kilometer. Die Kilometer werden dann am Ende der ersten Schulwoche nach den Ferien „nachgemeldet“.
In einem nächsten Schritt werden wir auch die Eltern in das Projekt einbinden. Dazu wird es im Laufe des Novembers entsprechende Informationen geben.
LogineoNRW
Der Umzug der Dienst- und Schüler/innen-E-Mailkonten von 1&1 (IONOS) zu LogineoNRW steht unmittelbar bevor und soll am Dienstag, den 26.10.2021 bis Donnerstag, den 28.10.2021 vollzogen werden. Ab diesem Zeitpunkt werden neue Schul-E-Mails nicht mehr bei 1&1, sondern ausschließlich über die vom Land bereitgestellten E-Mailkonten bei LogineoNRW zugestellt.
Wer seine alten E-Mails bzw. deren Anhänge sichern möchte, sollte dies vorab vorsichtshalber in den Herbstferien tun (Beispielsweise über Outlook herunterladen (einfachste Weg) oder manuell: Anklicken der ausgewählten Nachricht, die gespeichert werden soll à Klick auf „weitere Funktionen“ (Drei Balken) à „Als Datei speichern“ à „Datei speichern“). Eigentlich ist dieser Schritt nicht zwingend erforderlich, weil die alten Dienst- und Schüler/innen-E-Mails auf Ihrem alten 1&1 Konto verbleiben, jedoch ist bei einem Umzug auch ein Verlust von Daten nicht völlig auszuschließen.
Darüber hinaus kann es während der Umstellung in einem sehr begrenzten Zeitraum (zwischen einigen wenigen Stunden bis maximal zwei Tagen) passieren, dass E-Mails nicht an LogineoNRW zugestellt und an den Absender als unzustellbar zurückgeschickt werden. Dies ist im Rahmen des Umzugs ein normaler Vorgang. Aus diesem Grund und um die innerschulische Kommunikation abzusichern, sollte im Zeitraum von Montag, den 25.10 bis Freitag, den 29.10.2021 vorrangig über Moodle kommuniziert werden.
Nach den Herbstferien wird es ein Informationsschreiben geben, indem alle Zugangsdaten (Passwörter) mitgeteilt werden. Die E-Mailadresse bleibt die bisherige, also beispielsweise dominic.hentrich@ruhr-gymnasium.de. Mit diesen Zugangsdaten (E-Mailadresse und neues Passwort) erfolgt dann die Erstanmeldung. Danach kann sich ein Passwort selbst erstellt werden. Bei Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, ist beim Erstlogin in LogineoNRW die Aktivierung des Nutzerkontos von einem Erziehungsberechtigten vorzunehmen (Zustimmungserklärung).
Zum Speichern von E-Mails am iPhone und iPhone hier folgende Hinweise:
https://www.maclife.de/ratgeber/speichern-am-iphone-e-mails-pdf-10093023.html
Wir wünschen euch und Ihnen ein paar schöne und entspannte Ferientage.
Viele Grüße
Dirk Gellesch