Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern,
Begegne dem, was auf dich zukommt, nicht mit Angst, sondern mit Hoffnung.
Hoffnungsvoll gibt es in dieser Woche weitere RGW-Informationen:
Testungen für Schüler/innen
Gestern Nachmittag erhielten wir in einer SchulMail die Nachricht, dass das Land NRW plant, im Laufe der kommenden Woche allen Schüler/innen einen wöchentlichen Selbsttest zur Verfügung zu stellen.
Beginnend mit der ersten Lieferung soll in allen weiterführenden Schulen einmal pro Woche ein freiwilliges Testangebot für Schülerinnen und Schüler gemacht werden. Das Testangebot soll nach den Osterferien wöchentlich fortgesetzt werden.
Die Testungen (Selbsttests) finden während der Unterrichtszeit in der Schule statt. Medizinische Hilfeleistungen (z.B. Abstriche) sind nicht erforderlich und seitens der Lehrkräfte auch nicht zulässig.
Das Ministerium hat angekündigt, uns zu Beginn der Woche weitere und genauere Informationen zu geben. Ich bitte um Verständnis, dass wir auch erst dann die Abläufe planen und Sie und euch darüber informieren können.
Bogestra
In Absprache mit den Aufgabenträgern erweitert die BOGESTRA ihr Angebot ab Montag, 15. März 2021, aufgrund des nächsten Schritts der Schulöffnung.
Das komplette BOGESTRA-Einsatzwagen-Angebot ist ab diesem Tag wieder unterwegs. Die teilweise angepassten Fahrplandaten können bereits jetzt abgerufen werden. Die BOGESTRA bittet, sich im Vorfeld über die aktuellen Abfahrtszeiten in der BOGESTRA-App “Mutti” oder der elektronischen Fahrplanauskunft im Internet zu informieren.
Information für Eltern zum herkunftssprachlichen Unterricht
Im Ennepe-Ruhr-Kreis wird herkunftssprachlicher Unterricht (HSU) in folgenden Sprachen angeboten: Albanisch, Arabisch, Bosnisch, Griechisch, Italienisch, Russisch und Türkisch. Sie als Eltern können aber auch Ihr Interesse an einer Sprache bekunden, die noch nicht angeboten wird.
Ein paar Informationen zum herkunftssprachlichen Unterricht
- HSU ist ein außerunterrichtliches Zusatzangebot und findet in der Regel nachmittags statt.
- Am HSU dürfen nur Schülerinnen und Schüler der 1. bis 10. Klassen teilnehmen, die zwei- oder mehrsprachig (z.B. in Deutsch und einer Herkunftssprache) aufwachsen. Die Staatszugehörigkeit spielt für die Anmeldung keine Rolle, entscheidend ist vielmehr, ob die Kinder mit der Herkunftssprache aufwachsen.
- HSU wird von Lehrkräften erteilt, die Beschäftigte des Landes NRW sind.
- Die Teilnahme am HSU und die Leistung werden im Zeugnis vermerkt.
- HSU findet an zentralen Standorten statt.
- Am Ende ihres Bildungsgangs in der Sekundarstufe I legen die Schüler/innen verbindlich eine Sprachprüfung auf der Anspruchsebene des angestrebten Abschlusses ab.
Sollten Sie und Ihr Kind Interesse an dem Angebot des herkunftssprachlichen Unterrichts haben, senden Sie bitte bis zum 19.03.2021 eine Interessenbekundung per Email unter Nennung des Namens Ihres Kindes, der Klasse und der Nennung der gewünschten Herkunftssprache an das Sekretariat der Schule (ruhrgy@schule-witten.de).
Noch eine Abschlussinformation zum laufenden HSU:
Der HSU findet nach Auskunft der Bezirksregierung bis zu den Osterferien zunächst noch in Distanz statt.
Viele Grüße
Dirk Gellesch