Liebe Eltern,

liebe Schülerinnen und Schüler,

mit Beginn des Unterrichts am 12.08.2020 galt in NRW – auch im Unterricht – die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung („Maskenpflicht“). Es war vor allem anfangs ungewohnt, aber es ist nach wie vor eine gute und effektive Möglichkeit das Infektionsrisiko erheblich zu minimieren. Ich danke euch / Ihnen, dass ihr /Sie diese Maskenpflicht so gut akzeptiert habt / haben. Auch an den heißen Tagen hat das Tragen der MNB gut funktioniert und mittlerweile haben sich doch recht viele daran gewöhnt.

Am letzten Donnerstag hat der Ministerpräsident des Landes NRW angekündigt, dass eine Aufhebung der Maskenpflicht für den Unterricht ab dem 1.9. vorgesehen ist.  Der Erlass des Ministeriums ist am heutigen Nachmittag eingetroffen.

Zitat aus der  SchulMail:

„Die Coronabetreuungsverordnung wird ab dem 01.09.2020 keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen (MNB) in den Unterrichtsräumen mehr vorsehen, soweit die Schülerinnen und Schüler hier feste Sitzplätze einnehmen. Lehrkräfte und sonstiges pädagogisches Personal müssen keine MNB tragen, wenn sie im Unterrichtsgeschehen einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten können. Daraus folgt zugleich, dass Schülerinnen und Schüler ihre MNB tragen, sobald sie – vor, während oder nach dem Unterricht – ihre Sitzplätze verlassen. Schulen können sich im Einvernehmen mit der Schulgemeinde darauf verständigen, freiwillig auch weiterhin im Unterricht eine MNB zu tragen. In Pausenzeiten darf auf die MNB beim Essen und Trinken verzichtet werden, sofern der Mindestabstand eingehalten werden kann. Dies gilt nicht auf dem festen Sitzplatz im Klassenraum. […] Ergänzend wird klargestellt, dass das Tragen eines Visieres (z.B. aus Plexiglas) nicht den gleichen Schutz wie eine eng am Gesicht anliegende textile MNB bietet.  Daher stellen Visiere keinen Ersatz für eine MNB dar. Allerdings können Visiere bei Personen zum Einsatz kommen, bei denen das (dauerhafte) Tragen einer MNB aus medizinischen Gründen nicht möglich ist (Anmerkung: hierzu bedarf es eines aussagefähigen ärztlichen Attests).“

Fazit:  die Maskenpflicht auf dem Schulgelände oder im Gebäude bleibt bestehen, lediglich im Unterricht gibt es Lockerungen.

Auch wenn es eine ausgesprochene Pflicht zum Tragen der  Mund-Nasen-Bedeckung ab dem 01.09.2020 nicht mehr gibt, sollte es im Ruhr-Gymnasium auch weiterhin freiwillig dabei bleiben, dass im Unterricht die MNB getragen wird. Ich bitte ganz ausdrücklich und eindringlich darum, mit Rücksicht auf alle schulisch Beteiligten, das Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten.  Die „Belastungen“ einer MNB sind im Gegensatz zu einer Infektion sehr gering. Uns allen muss daran gelegen sein, dass der Unterrichtsbetrieb aufrecht erhalten bleibt.

Viele Grüße

D. Gellesch

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